Telefonummer:
+49 7054 3732600
Addresse:
Gartenstraße 7
72218 Wildberg
Email:
info@brose-bauelemente.de
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Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Firma Brose Bauelemente GmbH und ihren Vertragspartnern. Alle von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Regelungen müssen schriftlich niedergelegt werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
Unsere Kostenvoranschläge stellen kein bindendes Angebot an den Kunden dar. Der bindende Auftrag erfolgt seitens des Kunden durch Auftragserteilung in schriftlicher, mündlicher oder elektronischer Form. Die verbindliche Auftragsannahme erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Eingang der vereinbarten Vorauszahlung.
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Auftragnehmers.
Leistungs-und Liefertermine, die nicht ausdrücklich schriftlich verbindlich vereinbart sind, sind unverbindliche Angaben. Verzögerte Lieferungen aus Verschulden unserer Lieferanten oder aus Gründen höherer Gewalt berechtigt uns die Lieferung um die Dauer der Verzögerung hinauszuschieben. Die dem Auftraggeber durch Verzögerung entstehende Kosten oder Ausfälle können dem Auftragnehmer nicht in Rechnung gestellt werden. Die Unversehrtheit der Ware wird bei Anlieferung seitens der Spedition überprüft. Fehler und Beschädigungen müssen durch den Auftraggeber unverzüglich bei Anlieferung der Ware gemeldet werden. Erfolgt keine Eingangsprüfung seitens des Auftraggebers gilt die Ware als anstandslos angenommen. Im Falle vereinbarter Werkleistungen(z.B. Einbau von Toren), insbesondere bei zeitlichem Abstand zwischen Anlieferung und Ausführung der Werkleistung, obliegt dem Auftraggeber die Sorgfaltspflicht zur sachgerechten Lagerung und Aufbewahrung der gelieferten Gegenstände. Entstehende Schäden im Zeitraum zwischen Anlieferung und vereinbarter Werkleistung sind durch den Auftraggeber zu tragen.
Für den Verkauf von Bauelementen gelten die jeweiligen Gewährsleistungs-und Garantiebedingungen des Herstellers. Bei Toren können Garantieleistungen nur geltend gemacht werden wenn die jährlichen Wartungen durchgeführt und dokumentiert sind.
Gegenstand des Vertrages sind alle Leistungen, wie Ein- oder Ausbau sowie Reparaturleistungen an Türen, Toren, Fenstern oder sonstigen Bauelementen, beinhalten
Die durch die Firma Brose Bauelemente GmbH genannten Termine und Fristen gelten, soweit nicht anders schriftlich und ausdrücklich vereinbart, als unverbindlich.
Bei der Durchführung von Werk- oder Reparaturleistungen ist der Auftragnehmer zur Mitwirkungspflicht hinsichtlich der zeitlichen und örtlichen Zugänglichkeit zur Baustelle verpflichtet. Alle notwendigen baulichen Maßnahmen und Vorarbeiten, die zur Durchführung der vereinbarten Werkleistung notwendig sind, müssen durch den Auftraggeber zum Zeitpunkt der Durchführung der Werkleistung ausgeführt sein. Der Auftraggeber trägt dabei die alleinige Verantwortung für die fach-und sachgerechte Ausführung. Hat der Auftraggeber Umstände zu vertreten, die eine ordnungsgemäße Ausführung der Leistung behindern oder unmöglich machen schuldet er dem Auftragnehmer den Ersatz des nachweislich entstandenen Schadens. Der Auftragnehmer behält sich vor die entstehenden Mehrkosten durch notwendige Mehrarbeiten, z.B. Räumarbeiten oder Ausbau von Bautüren o.Ä. in Rechnung zu stellen, soweit diese nicht vorher ausdrücklich schriftlich erwähnt sind. Sieht die vereinbarte Werkleistung den Einbau von Türen oder Toren vor, gehören Abdichtmaßnahmen unterhalb der Schwelle nicht zum Leistungsumfang. Sofern vom Auftraggeber gewünscht, müssen diese gesondert und schriftlich vereinbart werden.
Die Abnahme der Vertragsleistung erfolgt bei Fertigstellung. Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das von beiden Seiten zu unterzeichnen ist. Ist der Auftraggeber bei Fertigstellung der Vertragsleistung nicht zugegen um die Abnahme durchzuführen gilt die erbrachte Leistung als abgenommen. Nachfolgend angezeigte Mängel werden nicht anerkannt.
Der Auftragnehmer haftet bei allen zu erbringenden Leistungen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Höhe der Haftung wird begrenzt auf Summe der vereinbarten Vertragsleistungen.